Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.